Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Dies ist ein vorläufiger Platzhaltertext. Er muss vor Veröffentlichung der finalen Domain von einem Rechtsanwalt geprüft und an die tatsächlichen Geschäftsbedingungen der Welzel Anlagen GmbH angepasst werden.
§ 1 Geltungsbereich
[Platzhalter] Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Welzel Anlagen GmbH und ihren Auftraggebern über die Vermietung, den Aufbau und den Betrieb von Eventüberdachungen und zugehöriger Veranstaltungstechnik.
§ 2 Vertragsschluss
[Platzhalter] Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Welzel Anlagen GmbH zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
[Platzhalter] Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen werden individuell im Angebot festgelegt.
§ 4 Aufbau, Betrieb und Abbau
[Platzhalter] Der Auftraggeber stellt die für den Aufbau erforderliche Fläche in befahrbarem und zugänglichem Zustand zur Verfügung. Termine für Aufbau und Abbau werden gesondert vereinbart.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
[Platzhalter] Bei Stornierung durch den Auftraggeber können angefallene Kosten sowie eine Stornopauschale in Rechnung gestellt werden, deren Höhe sich nach dem zeitlichen Abstand zum vereinbarten Termin richtet.
§ 6 Haftung
[Platzhalter] Die Welzel Anlagen GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 7 Gewährleistung
[Platzhalter] Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
[Platzhalter] Alle bereitgestellten Anlagen und Materialien bleiben Eigentum der Welzel Anlagen GmbH.
§ 9 Schlussbestimmungen
[Platzhalter] Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Welzel Anlagen GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
